Jean-Daniel Ruch zerlegt die Neutralitätsargumente des Bundesrates

11. August 2026 von Christoph Pfluger, Henry Sperling

Der frühere Botschafter widerspricht Cassis, Mäder und dem SECO in wichtigen Punkten ihrer Medienkonferenz gegen die Neutralitätsinitiative.

Jean-Daniel Ruch nimmt zentrale Aussagen der bundesrätlichen Medienkonferenz zur Neutralitätsinitiative auseinander. Seine Kritik: Der Bundesrat stelle die Initiative fälschlich als «neue Neutralität» dar und verschweige, dass die heutige Politik die Glaubwürdigkeit der Schweiz bereits beschädigt habe.

Russland und die USA hätten nach der Übernahme der Sanktionen Zweifel an der Schweizer Neutralität geäussert; auch im Nahen Osten werde der Schweiz mitunter mit dem Vorwurf von «double standards» begegnet.

Ruch widerspricht zudem der Behauptung, die Initiative verhindere sicherheitspolitische Kooperation. Zusammenarbeit und Interoperabilität blieben möglich – entscheidend sei, eine faktische Integration in die NATO zu verhindern.

Besonders kritisch beurteilt Ruch die Sanktionen gegen Russland. Cassis spreche von einer «Interessenabwägung», erkläre aber nicht, welche Interessen den Kurswechsel von 2022 tatsächlich bewirkt hätten.

Für Ruch stellt sich deshalb die zentrale Frage: Entscheidet die Schweiz noch eigenständig über ihre Neutralität – oder richtet sie ihre Politik zunehmend an EU und NATO aus?

Passend dazu;

Christoph Pfluger/Zeitpunkt: Die Neutralität soll flexibel sein – bis nichts mehr von ihr übrig ist
Cassis erklärt politische Beweglichkeit zur Sicherheit. Tatsächlich verteidigt er vor allem die Freiheit des Bundesrates, sich Militärbündnissen anzubinden.

Kommentare

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Danke für diese klaren Worte, Jean-Daniel Ruch! In meinem Bekanntenkreis gibt es auch einen ehemaligen CH-Botschafter, der sich zur NeutralitätsInitiative (die er als absolutistisch einschätzt und von grosser praktischer Unkenntnis zeuge) wie folgt äusserte:
(...) "Den Inhalt dieser Neutralität müssen wir selbst im Konformität mit dem internationalen Recht aber auch im Lichte unserer Interessen bestimmen können. Grundsätzlich können wir deswegen einer Militärtallianz mit Beistandspflicht (NATO) nicht beitreten. Wir können aber mit der NATO aufgrund von bilateralen Abmachungen kooperieren.
Es ist wichtig z u verstehen, dass seit Inkrafttreten der UNO-Charta das Aggressionsrecht grundsätzlich illegal geworden ist. Seitdem existiert für die Neutralität ein Problem: Passivität in einem Konflikt bedeutet also, dass rechtlich der Aggressor vom neutralen Staat im Vergleich zum Opfer bevorteiligt wird. Gerade im Moment der Ohnmacht des Sicherheitsrates ist dies ethisch schwerwiegend. Ich gehöre zu denen, die das anpassende Verhalten der Schweiz gegenüber Nazi-Deutschland im zweiten Weltkrieg trotz Widerstandswilligkeit der Bevölkerung als kritikwürdig angesehen haben und auch meinen, dass bei heutigen grossen Konflikten, in denen sowohl Aggression als auch schwere Verstösse gegen das humanitäre Recht begangen werden, die Neutralitätspolitik nicht vollkommen neutral bleiben kann, also kein Absolutismus in der Verfassung den Bundesrat lahmlegen darf."
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